Freie Bildungswahl - ein Menschenrecht!
Allg. Erklärung der Menschenrechte der UNO:
Art. 26, Abs. 3: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihre Kinder erhalten sollen“.
Menschenrechte sind Rechte, die allein auf Grund der Eigenschaft „Mensch zu sein“, also auch unabhängig von den finanziellen Verhältnissen, in Anspruch genommen werden können. Es genügt also nicht, den Eltern ein bloss formales Recht zuzugestehen, eine andere als die vom Staate zugewiesene Schule wählen zu können. Es muss auch für alle Menschen finanziell ermöglicht werden, z. B. mit einer staatlich finanzierten Schüler-pauschalen. Das genannte Menschenrecht ist in der Schweiz noch nicht erfüllt.
Die Eltern tragen die Gesamtverantwortung für die Entwicklung und das Wohl ihres Kindes – auch in der Schule. Um diese Verantwortung wahrnehmen zu können, brauchen sie entsprechende Entscheidungskompetenzen. Dazu gehört insbesondere die Kompetenz, ohne bürokratische und finanzielle Hindernisse eine für ihr Kind geeignete Schule wählen zu können. Mit der freien Schulwahl erhalten die Eltern die rechtliche Stellung im Bildungswesen, welche zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung notwendig ist.
In diesem Zusammenhang lohnt es sich, die sieben Perspektiven und ihre Argumentationen um das grosse Sachgebiet auch im Detail zu lesen.