Elternverein elternlobby
Kanton Jura
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2016 Zuschuss für öffentliche Schulen seit 1978
Der Staat unterstützt öffentliche Schulen, die dies beantragen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Unterstützung besteht aus einem Barzuschuss.
Der Zuschuss wird pro Schüler gewährt und basiert auf den durchschnittlichen Lohnkosten eines Schülers, der die entsprechende staatliche Schule besucht (45 % für die Pflichtschule und 40 % für die nachobligatorische Stufe). Die Beträge werden jährlich berechnet und können gekürzt werden (vgl. Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes über den Privatunterricht - RSJU 417.1). Außerdem darf der Zuschuss die Überziehung des Betriebskontos der antragstellenden Schule in dem betreffenden Zeitraum nicht übersteigen.
Die staatliche Beihilfe wird den öffentlichen Schulen zugewiesen.
Studie zur freien Schulwahl
Schweizerische Koodinationsstelle Bildungsforschung, Andrea Diem und Stefan C. Wolter
28% für staatliche Unterstützung von Privatschulen
64% für Volksschulwahl