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Elternverein Elternlobby Zug
Gesucht: Menschen, die sich aktiv für freie Bildungswahl einsetzen
Kantonale Subventionen an nichtstaatliche Schulen
Gestützt auf § 78 Abs. 2 des Schulgesetzes vom 27. September 1990 bezahlt der Kanton regelmässige Beiträge an Privatschulen.
Kindergarten + Primarschule: ca Fr. 2600 pro Kind (wohnhaft in Kt. ZG) und Jahr.
Sekundarschule: ca Fr. 4500 pro Kind (wohnhaft in Kt. ZG) und Jahr.
Die Hälfte dieser Beträge geht an die Eltern.
Rechtliche Grundlagen
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